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BFH 19.12.2005 VI R 30/05, NWB direkt 44/2005 S. 6

Verpflegungsmehraufwand eines Seemanns

Ein Seemann, der sich aufgrund der Weisungen seines Arbeitgebers längere Zeit auf einem Schiff aufzuhalten hat, übt eine Fahrtätigkeit aus. Auch Schiffe sind Fahrzeuge i. S. der sog. „Fahrtätigkeit”.