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FG Köln 13.10.2004 14 K 2088/00, NWB direkt 44/2005 S. 6

Finanzierungsaufwand bei Berlin-Darlehen

Schuldzinsen, die als Anschaffungskosten eines finanzierten Wirtschaftsguts anzusehen sind, sind keine Schuldzinsen i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG. Anlagevermittlungsgebühren für die Vermittlung eines Berlin-Darlehens sind Anschaffungsnebenkosten dieses Darlehens und damit keine Werbungskosten.