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Unfall eines Arbeitnehmers auf Umwegfahrt zur Tankstelle
Ein Unfall, den ein Arbeitnehmer auf der (Umweg-)Fahrt zu einer Tankstelle erleidet, führt nur dann zu Werbungskosten, wenn ein enger Zusammenhang der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Betankung des Fahrzeugs besteht. Ein solcher Zusammenhang liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Heimfahrt – ohne zu tanken – hätte zu Ende führen und das Fahrzeug am nächsten Tag an einer an der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegenden Tankstelle hätte betanken können.