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Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung
Die Besteuerung von Zinserträgen (früher: § 20 Abs. 1 Nr. 8, jetzt: § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) in den Jahren 1994, 1995, 2000 und 2001 entspricht verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die früher bestehenden strukturellen Erhebungsmängel sind durch das Zinsabschlaggesetz vom soweit abgemildert worden, dass von einem weiter bestehenden Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot nicht ausgegangen werden kann.