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BFH 14.06.2005 VIII R 73/03, NWB direkt 44/2005 S. 4

Genussrecht als Beteiligung am Gesellschaftskapital

Eine „Beteiligung am Kapital der Gesellschaft” i. S. von § 17 EStG bei eingeräumten Genussrechten liegt nicht schon dann vor, wenn diese eine Gewinnbeteiligung gewähren, sondern nur dann, wenn sie auch eine Beteiligung am Liquidationserlös der Gesellschaft vorsehen. Die Vereinbarung, dass das Genussrechtskapital erst nach der Befriedigung der übrigen Gesellschaftsgläubiger zurückzuzahlen ist (sog. Nachrangvereinbarung), verleiht dem Genussrecht noch keinen Beteiligungscharakter. Beteiligungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die für einen Anteilsinhaber typische Teilhabe an den stillen Reserven gewährleisten. Entsprechend werden in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG Ausschüttungen auf Genussrechte, mit denen das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, zu den Beteiligungserträgen gerech...