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FG Düsseldorf 11.05.2005 7 K 1265/04 E, NWB direkt 44/2005 S. 4

Dauernde Last aufgrund Vermächtnis

Bei einem dem Erben durch letztwillige Verfügung auferlegten Vermächtnis kommt der Abzug von Versorgungsleistungen aufgrund Vermögensübergabe nur in Betracht, wenn der Vermächtnisnehmer als Erbberechtigter zum Generationennachfolgeverbund gehört. Anmerkung: Zur Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen s. a. den Beitrag von Brandenberg in NWB Nr. 30/2005 F. 3 S. 13561 NWB VAAAB-56964