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Keine Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Wird auf Einspruch des Antragstellers hin die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids bis einen Monat nach Ergehen der Einspruchsentscheidung ausgesetzt, liegt darin keine, auch nicht eine teilweise Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung. Für eine weitere Aussetzung ist kein Raum, da das Verfahren zunächst mit der Einspruchsentscheidung abschließt und völlig offen ist, ob der Antragsteller das Verfahren als gerichtliches Verfahren durch fristgerechte Erhebung einer Klage fortsetzt.