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FinMin Saarland 05.10.2005 B/1-3 - 275/05 - S 0226, NWB direkt 44/2005 S. 3

Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren in Steuersachen

Im Unterschied zum Finanzgerichtsprozess, in dem die Beteiligten gemäß § 78 Abs. 1 FGO einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die dem Gericht vorgelegten Akten haben, wird den Beteiligten ein solches Recht im Verwaltungsverfahren in Steuersachen einschließlich des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nicht eingeräumt. Jedoch kann das Finanzamt im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen Akteneinsicht gewähren. Die Gewährung einer beantragten Akteneinsicht kann insbesondere – aber nicht ausschließlich – nach einem Beraterwechsel zweckmäßig sein. Die Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht ist mit dem Einspruch anfechtbar. Der Beteiligte muss dem Finanzamt eine angemessene Frist zur Sichtung der Akten einräumen, damit insbesondere die unbefugte Offenbarung von Verhältnissen eines anderen oder die Prei...