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FG Saarland 19.09.2005 1 V 178/05, NWB direkt 44/2005 S. 3

Rückwirkendes Ereignis und Änderung bei der Verzinsung

Im Rahmen des § 233a Abs. 2a AO kommt es lediglich darauf an, dass ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 AO vorliegt. Hingegen spielt es keine Rolle, ob das Finanzamt bei Vorliegen eines solchen Ereignisses die Änderung des Bescheids auf eine andere Korrekturnorm (hier: § 164 AO) stützt.