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Steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung
BMF klärt weitere Zweifelsfragen
Mit Schreiben v. - IV C 5 - S 2333 - 205/05 hat das BMF auf die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vorgelegten steuerlichen Zweifelsfragen zur betrieblichen Altersversorgung Stellung genommen. Die Ausführungen beseitigen viele der bisher bestehenden Unklarheiten und sind insgesamt positiv zu bewerten. Nachfolgend werden die wichtigsten Aussagen kurz erläutert.
Altzusage bleibt Altzusage bei Direktversicherungen
Bei Übertragungen: Wurde eine vom alten Arbeitgeber vor dem 1. Januar erteilte Versorgungszusage (Altzusage) auf den neuen Arbeitgeber unter Anwendung des Abkommens zur Übertragung von Direktversicherungen übertragen, kann weiterhin von einer Altzusage ausgegangen werden (Pauschalierung weiterhin möglich).
Zwischenzeitliche Privatführung: Das Gleiche gilt, wenn der Alt-Direktversicherungsvertrag zunächst auf den Arbeitnehmer übertragen und von ihm weitergeführt (z. B. während der Zeit der Arbeitslosigkeit) und erst zu einem späteren Zeitpunkt auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird.
Wenn Wahlrecht von vornherein vereinbart: Einzelne Leistungskomponenten der betrieblichen Altersvers...