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BGH 06.06.2005 II ZB 9/04, NWB 44/2005 S. 362

Berufsrecht | Sorgfaltspflichten bei Anwählen einer Faxnummer

Ein Rechtsanwalt hat im Rahmen seiner Büroorganisation dafür Vorsorge zu treffen, dass seine Angestellten die Faxnummer eines Gerichts einem zuverlässigen Verzeichnis entnehmen und nicht aus dem Gedächtnis abrufen. Dies gilt auch, wenn ein „Rechtsanwaltsprogramm” mit automatischer Einfügung der Faxnummer des jeweiligen Gerichts verwendet wird, diese aber von den Mitarbeitern „von Hand” gelöscht werden kann ().