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BGH 04.07.2005 II ZR 354/03, NWB 44/2005 S. 359

Gesellschaftsrecht | Nachträgliche Beitragserhöhung bei geschlossenem Immobilienfonds

Nachträgliche Beitragserhöhungen sind auch bei einer Publikumsgesellschaft nur dann zulässig, wenn die gesellschaftsvertragliche Bestimmung eindeutig ist und Ausmaß und Umfang der möglichen zusätzlichen Belastung erkennen lässt, was die Angabe einer Obergrenze oder sonstige Kriterien erfordert, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen. Das gilt für eine antezipierte Zustimmung ebenso wie für die Unterwerfung unter einen Mehrheitsbeschluss ().