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Eigenheimzulage | Zulage bei Gewährung von Steuervergünstigungen im Ausland (hier: Schuldzinsenabzug in den Niederlanden)
Der in den Niederlanden gewährte Schuldzinsenabzug stellt eine steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für dasselbe selbst genutzte Wohneigentum i. S. des durch das HBeglG 2004 geänderten § 6 Abs. 3 EigZulG dar. Bei der Frage des Objektverbrauchs durch die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen im Ausland, z. B. des Schuldzinsenabzugs in den Niederlanden, sind nach Kurzinformation Nr. 8 v. NWB IAAAB-68171 der OFD Münster verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden: beschränkte Steuerpflicht in Deutschland – kein Eigenheimzulageanspruch; beschränkte Steuerpflicht in den Niederlanden – kein Schuldzinsenabzug in den Niederlanden, somit kein Fall der Objektbeschränkung; unentgeltliche Überlassung einer Wohnung in Deutschland – kein Schuldzinsenabzug in den Niederlanden, somit kein Fall der Objektbeschränkung; unbeschränkt...