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Einkommensteuer | Tarifbegünstigung nach § 32c EStG für Sondervergütungen bei Tonnagebesteuerung
Wie der NWB AAAAB-68139 entschieden hat, erfasst die Tarifbegünstigung nach § 32c EStG auch Sondervergütungen i. S. von § 5a Abs. 4a Satz 3 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. – Anmerkung: Der Fall betrifft das Zusammenspiel zweier an sich systemwidriger Steuervergünstigungen, der für die Deutsche Seeschifffahrt geschaffenen Tonnagesteuer und die inzwischen durch die Steuerermäßigung des § 35 EStG ersetzte Tarifbegünstigung des § 32c EStG. Da die Sondervergütungen nicht durch den Tonnageansatz abgegolten sind, genießen sie wenigstens die Tarifermäßigung für gewerbliche Einkünfte. Dabei verwundert es jedoch, dass der VIII. Senat des BFH nicht auf den Vorlagebeschluss des X. Senats des BFH zu § 32c EStG a. F. v. - X R 171/96 (BStBl 1999 II S. 450) eingegangen ist oder die dazu ausstehende Entscheidung des BVerfG abgewartet hat.