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BMF 12.10.2005 IV B 2 -S 2137 - 38/05, BBK 21/2005 S. 4542

Rückstellungen für Nachbetreuungsleistungen und Berücksichtigung von Garantie- und Reparaturleistungen

Hörgeräte-Akustiker können eine Rückstellung bilden, wenn sie sich dazu verpflichtet haben, eine kostenlose Nachbetreuung des Geräts und des Patienten durchzuführen (). Entscheidend für die Rückstellungsbildung war die rechtliche Verpflichtung des Hörgeräte-Akustikers, die Nachbetreuung zu übernehmen. Zur Anwendung des Urteils gilt nach dem Folgendes:

  • Die Nachbetreuungsverpflichtung ist im Zeitpunkt des Verkaufs der Hörhilfe auch wirtschaftlich verursacht. Das Urteil ist somit anzuwenden auf alle noch offenen vergleichbaren Fälle. Wurde bisher keine Rückstellung bilanziert, kann diese erstmals in der ersten nach dem aufzustellenden Bilanz passiviert werden.

  • Für Verpflichtungen, die rechtlich ...BStBl 2003 I S. 125