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BBK Nr. 21 vom Seite 1001 Fach 5 Seite 748

Lohnsteuerliche Behandlung von Zuwendungen anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums

von Dipl.-Finw. (FH) Jeannette Gehring, Dresden

Geld- oder Sachzuwendungen anlässlich eines Firmen- oder Arbeitnehmerjubiläums stellen grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Handelt es sich bei den Zuwendungen jedoch um Aufmerksamkeiten oder übliche Zuwendungen im Rahmen einer herkömmlichen Betriebsveranstaltung, unterliegen diese als Leistungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse nicht dem LSt-Abzug. Darüber hinaus ist für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückstellung in der Steuerbilanz zu bilden.

I. Einführung

Jubiläumszuwendungen sind Zuwendungen anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums, die zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Dies können Bar- und Sachleistungen, aber auch zusätzliche Urlaubstage sein.

S. 1002

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom wurde die Steuerbefreiung für Jubiläumszuwendungen (§ 3 Nr. 52 EStG) zum aufgehoben. Geld- oder Sachzuwendungen anlässlich eines Firmen- oder Arbeitnehmerjubiläums gehören nunmehr grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn; in gewissen Fällen sind die Zuwendungen jedoch weiterhin steuerfrei, z. B. in Form von Aufmer...