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Jahres-/Konzernabschlüsse der Jahre 2004 und 2005 – Übersicht über die anwendbaren IFRS
I. Einleitung
Der Jahreswechsel 2004/2005 markiert den Übergang
von Konzernabschlüssen, die (freiwillig) auf der Grundlage von § 292a HGB erstellt wurden, und
Konzernabschlüssen, die verpflichtend nach § 315a Abs. 1 und 2 HGB i. V. mit der EU-IAS-Verordnung bzw. freiwillig nach § 315a Abs. 3 erstellt i. V. mit Art. 58 Abs. 3 Satz 1 EGHGB bzw. Jahresabschlüssen, die gem. 325 Abs. 2a HGB i. V. mit § 315a Abs. 1 HGB freiwillig offen gelegt werden.
Die verpflichtende Anwendung der IFRS durch eine Vielzahl europäischer Unternehmen vor Augen hat das IASB versucht, rechtzeitig zum die „stable platform” an Standards fertig zu stellen. Auch vor diesem Hintergrund ist zum Jahreswechsel 2004/2005 eine größere Anzahl an Änderungen zu beachten, denn eine Reihe von Standards sind zum Jahresbeginn erstmals verpflichtend anzuwenden.
In Bezug auf die beiden Normen IAS 32 und IAS 39, die von der EU-Kommission erst am bzw. mit Wirkung zum übernommen wurden, taucht ein Sonderproblem in der Anwendung auf, welches am Ende dieses Beitrags kurz angesprochen wird.
II. Übersicht über die anwendbaren Standards
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Norm | Bezeichnung | Inkrafttreten zum | vorzeitige Anwendung (Wahlrecht) | Datum des EU-Endorsements | Übergang | 2004 | 2005 |
Darstellung des Abschlusses (1997) | – | – | Wahlrecht | ersetzt | |||
Darstellung des Abschlusses (2003) | , b... |