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PiR Nr. 4 vom Seite 63

Mit Rücklagen verrechneter goodwill bei der Entkonsolidierung

Stichworte: Entkonsolidierung, goodwill, cash generating unit, Tochterunternehmen, equity-Konsolidierung, IFRS 1, IAS 36, IAS 28

von WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Frankfurt/M.

I. Sachverhalt

Die Konzernmutter MU hat während der HGB-Zeit goodwills z. T. mit den Rücklagen verrechnet. Diese Verrechnungen wurden in der IFRS-Eröffnungsbilanz beibehalten.

  • Nunmehr wird ein Tochterunternehmen TU-1 zu einem Preis von 1 000 veräußert. Das im IFRS-Konzernabschluss bilanzierte Nettovermögen der TU beträgt 600. Der vorläufige Entkonsolidierungserfolg wird demzufolge mit 400 ermittelt.

  • Darin noch nicht berücksichtigt ist der bei Erwerb der TU-1 aufgedeckte und sofort mit den Rücklagen verrechnete goodwill von 500.

Das veräußerte Tochterunternehmen bildete im Übrigen mit zwei weiteren Tochterunternehmen eine cash generating unit (CGU). Dieser CGU ist für Zwecke des impairment-Tests ein goodwill von 300 zugeordnet. Er stammt ausschließlich aus der Erstkonsolidierung von TU-3. Beim Erwerb von TU-2 entstand demgegenüber kein goodwill, da der Kaufpreis für TU-2 gerade dem erworbenen Nettovermögen entsprach.

Der „Unternehmenswert” der CGU beträgt nach Entkonsolidierung 2 000, wovon jeweils 1 000 auf TU-2 und TU-3 entfallen.

II. Fragestellung

Ist der vorläufige Entkonsolidierungserfolg noch mit einem goodwill zu belasten?

  • Für eine Belastung kommt zum einen der mit den Rücklagen verrech...

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