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PiR Nr. 4 vom Seite 62

Der Niederstwert bei Vorräten

von Dipl.-Ök. Jens Freiberg, Frankfurt/M.

I. Problemstellung

Auch die IFRS enthalten trotz der geringeren Bedeutung des Vorsichtsgedankens ein Niederstwertprinzip für das Vorratsvermögen. Als Rechtfertigung dient der Periodisierungsgedanke (matching principle): Verluste im Vorratsvermögen sollen in der Periode ihrer Entstehung und nicht erst beim Umsatzakt berücksichtigt werden. Gleichwohl bestehen wichtige Unterschiede zum HGB.

II. Bewertungssystematik

1. Grundlagen

Die Höhe des Niederstwerts hängt von der Betrachtungsperspektive ab:

  • Beschaffungsmarktorientiert ist eine Niederstwertabschreibung dann geboten, wenn der Wiederbeschaffungspreis sinkt.

  • Absatzmarktorientiert ergibt sich der Niederstwert als Nettoveräußerungswert, d. h. als Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten.

  • Mit Blick auf beide Märkte kann von den zuvor genannten Werten der niedrigere anzusetzen sein (sog. doppelte Maßgeblichkeit).

Die theoretisch anspruchsvolle Lösung besteht darin, nach Nähe des Vorratsvermögens zum jeweiligen Markt zu differenzieren: Rohstoffe wären danach beschaffungsmarkt-, Erzeugnisse absatzmarktorientiert und Waren gegebenenfalls im Rahmen der doppelten Maßgeblichkeit zu bewerten.

2. Der Niederstwert im Handelsrecht

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