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BFH 02.06.2005 III R 15/04, StuB 19/2005 S. 854

Einkommensteuer | Übertragung des Behindertenpauschbetrags

Ein Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG für ein behindertes Kind kann nicht nach § 33b Abs. 5 EStG auf einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und im Inland keine eigenen Einkünfte erzielt (Abgrenzung zum , BStBl 1997 II S. 20; Bezug: § 1 Abs. 1 und 3, § 32 Abs. 6, § 33, § 33b Abs. 1, 3 und 5 Satz 1, § 49 EStG; § 50 Abs. 4 EStG 1994).NWB IAAAB-60913

Praxishinweise: Die Übertragung des Behindertenpauschbetrags auf einen Elternteil setzt voraus, dass der Pauschbetrag dem behinderten Kind in eigener Person zusteht. Das Kind muss also Stpfl. i. S. des § 1 EStG sein. Lediglich bei Bürgern eines EU-/EWR-Mitgliedstaates kann auf die Steuerpflicht nicht abgestellt werden. H...