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Zeitpunkt der Geltendmachung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Umlaufvermögens bei der Einnahmen-Überschussrechnung
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG können Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück, die im Jahr der Zahlung nicht geltend gemacht worden sind und infolge der Bestandskraft der entsprechenden Veranlagung auch in diesem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden können, nicht ohne weiteres im Jahr der ersten „offenen” Veranlagung abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn der Abzug unterblieben ist, weil der Stpfl. fälschlich davon ausgegangen ist, es handle sich bei dem angeschafften Wirtschaftsgut um Privatvermögen (Bezug: § 4 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 2 EStG).▶NWB CAAAB-61268
▶Praxishinweise: Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Umlaufvermögen sind im Zeitpunkt (= Jahr) ihrer Verausgabung als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 11 Abs. 2 EStG). Ein „späterer Abzug” fü...BStBl 1972 II S. 272