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StuB 19/2005 S. 847

Ausschluss der Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage

Wird nur für einen Teil eines Veräußerungsgewinns eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet, führt dies gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 16/05, EFG 2005 S. 1130) zum vollständigen Verlust der Tarifbegünstigung nach § 34 EStG. Hat ein Stpfl. für den VZ 1996 in der zusammen mit der ESt-Erklärung in 1999 eingereichten Schlussbilanz eine derartige Rücklage gebildet, steht § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 und des StBereinG 1999 der Änderung der so getroffenen Wahl entgegen. In einem solchen Fall liegt weder eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung noch eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber nicht bilanzierenden Stpfl. vor. Der Stpfl. kann sich weder auf einen Vertrauensschutz gem. § 176 AO noch auf eine Änderungsmöglichkeit...