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StuB Nr. 19 vom Seite 829

Betriebsausgabenabzug bei konzerninternen Beteiligungserträgen und Veräußerungsgewinnen

von Dr. Markus Frischmuth, Langenargen
Die Kernfragen:
  • Was zeigt die Analyse hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung beteiligungsbezogener Betriebsausgaben?

  • Welche Forderungen sind an den Gesetzgeber zu stellen?

  • Was gilt bei ausländischen Beteiligungen?

I. Einleitung und Problemstellung

In einer vorangegangenen Ausgabe dieser Zeitschrift wurde auf die Problematik und die negativen Steuerlast- und Eigenkapitalfolgen der Betriebsausgabenpauschalierung bei Veräußerungsgewinnen (§ 8b Abs. 3 i. V. mit Abs. 2 KStG) im inländischen Konzern (Einheitsunternehmen) hingewiesen. Beim Betriebsausgabenabzugsverbot im Zusammenhang mit Veräußerungsgewinnen (§ 8b Abs. 3 KStG) und laufenden Beteiligungserträgen (§ 8b Abs. 5 KStG) ist zu beachten, dass aus Konzernsicht bzw. bei umfassender Analyse des KSt-Sektors – über rechtlich selbständige Einheiten hinweg – eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen und Veräußerungsgewinnen (betreffend die offenen versteuerten Gewinnrücklagen) nicht zu konstatieren ist, weil die im KSt-Sektor erwirtschafteten Gewinne bereits mit KSt (vor-) belastet sind. Daher wird die Besteuerung von Erträgen bzw. Gewinnen nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG und das in § 8b Abs. 3 und 5 KStG geregelte Betriebsausgabenabzugsverbot in Kap. II kritisch untersucht.

Die Besteuerung im KSt-Sektor eines Kon...