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Unentgeltlicher Erwerb nach § 6 Abs. 3 EStG unter Berücksichtigung des
Wie werden unentgeltliche Übertragungsvorgänge steuerlich grundsätzlich behandelt?
Unter welchen Voraussetzungen ist § 6 Abs. 3 EStG anwendbar?
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG?
I. Einführung
1. Entwicklung der Vorschrift
Die Bewertung von betrieblichen Sachgesamtheiten (im Gegensatz zu einzelnen Wirtschaftsgütern) im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung wurde bis zum durch § 7 EStDV geregelt. Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG – ursprünglich eingefügt im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 – ist ab dem VZ 2001 durch das UntStFG wieder verändert worden. In der Neuregelung wurde einerseits die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen sowie andererseits die unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils neu eingefügt. Zweifelsfragen zur gesetzlichen Regelung wurden jüngst durch ein umfangreiches erläutert.
2. Zweck der Norm
2.1 Vorbemerkungen
Steuersystematisch führen Übertragungsvorgänge nach dem Grundsatz der personenbezogenen Erfassung zwingend zur Aufdeckung der stillen Reserven. Dies gilt grundsätzlich auch für unentgeltliche Übertragungen. Da in diesem Zusammenhang kein Entgelt erzielt wird und der Über...