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FG München 23.06.2005 15 K 2311/02, NWB direkt 43/2005 S. 8

Häusliches Arbeitszimmer bei Lehrerin im Erziehungsurlaub

Der Abzug von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer während der „Erziehungspause” einer freiberuflichen tätigen Lehrerin setzt einen genauen Nachweis der Art der beruflichen Tätigkeit in diesem Zeitraum voraus. Das gilt vor allem dann, wenn sie in dieser Zeit über mehrere Jahre keine Betriebseinnahmen erzielt. Die nicht näher belegte Behauptung der Nutzung des Arbeitszimmers zu Zwecken der Weiterbildung, der Kontaktpflege zu potenziellen Auftraggebern sowie für allgemeine Verwaltungstätigkeiten genügt insoweit nicht.