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FG München 31.05.2005 15 K 3284/02, NWB direkt 43/2005 S. 5

Abzug von Steuerberaterkosten

Steuerberatungskosten sind, soweit sie sich auf die Ermittlung der (Überschuss-)Einkünfte beziehen, Werbungskosten und soweit sie das Ausfüllen der Steuererklärung oder Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen betreffen, Kosten der Lebensführung, die als Sonderausgaben abziehbar sind.