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Kapitalherabsetzung durch Einziehung unentgeltlich zur Verfügung gestellter Aktien
Die Bewertungseinheit der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft schließt die Einzelbewertung von Aktien nicht aus, sobald sie nicht mehr dazu bestimmt sind, eine dauernde Verbindung zu der Aktiengesellschaft herzustellen. Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Einziehung unentgeltlich zur Verfügung gestellter Aktien gehen die anteiligen Buchwerte der von einem Aktionär zur Einziehung zur Verfügung gestellten Aktien mit deren Übergabe auf die dem Aktionär verbleibenden Aktien anteilig über, soweit die Einziehung bei diesen Aktien zu einem Zuwachs an Substanz führt. Dazu hat der Senat weiter festgestellt: Unentgeltlich i. S. des § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG ist der Erwerb, wenn die Aktiengesellschaft für die eigenen Aktien aus ihrem Vermögen keinerlei eigene Aufwendungen zu tätigen hat. Soweit die Einziehu...