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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 11

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen, berufspraktische Tätigkeit und deren Nachweis

Walter Knoll, Steuerberater/Rechtsanwalt, und Dr. Oliver Zugmaier

Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberaterprüfung teil. Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis der Autoren zeigt, dass die Zulassung in vielen Fällen nicht ohne weiteres zu erlangen ist.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an der SteuerberaterpPrüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier alternative Wege erlangt werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorbildung
Regelstudienzeit
Praktische Tätigkeit*
Abgeschlossenes
mindestens 8 Semester
2 Jahre
-
wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium
-
anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
weniger als 8 Semester
3 Jahre
-
rechtswissenschaftliches Hochschulstudium
Bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung
10 Jahre
Erfolgreich abgelegte Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt nach bestandener Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf
7 Jahre
Beamter des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung (ohne FH-Abschluss)
7 Jahre Sachbearbeiter
* Praktische Tätigkeiten sind erst nach Abschluss des Studiums bzw. ...