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Neue Ausschüttungspolitik ab 2006
Ende des Körperschaftsteuermoratoriums zum 31. 12. 2005
Im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG) wurde bei Gewinnausschüttungen, die nach dem und vor dem erfolgen die Anrechnung von Körperschaftsteuerguthaben, das durch den Systemwechsel zum Halbeinkünfteverfahren entstanden ist, für ca. drei Jahre ausgesetzt (sog. Moratorium). Da das Moratorium zum Ende des Jahres abläuft, ist es nun erforderlich eine steueroptimale Ausschüttungspolitik mit dem Ziel der vollständigen Anrechung des vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens für die nächsten Jahre auszuarbeiten.
Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung
Der Übergangszeitraum, in welchen es noch zu KSt-Minderungen oder KSt-Erhöhungen kommen kann, läuft bis zum bzw. bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2019/2020. Die Körperschaftsteuerminderung beträgt bei den Gewinnausschüttungen, die nach dem erfolgen, 1/6 der Gewinnausschüttung, allerdings höchstens den Betrag, der sich durch die lineare Verteilung des KSt-Guthabens über den verbleibenden Übergangszeitraum ergibt. Zur Ermittlung des Höchstbetrags muss das auf das Ende des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs jeweils festgestellte verbleibende KSt-Guthaben durch die Anzahl der Jahre des no...