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Öffentlicher Dienst | Herausgabe von Schmiergeldern
Der Arbeitgeber hat einen Herausgabeanspruch auf Herausgabe der Vorteile, die der Arbeitnehmer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der ihm obliegenden Aufgaben von einem Dritten rechtswidrig erhalten hat. Dies gilt auch im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes, und zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber dazu auf die Regelung des § 10 BAT stützen kann. Der Einwand des Arbeitnehmers, er habe das Schmiergeld wegen spekulativer Aktiengeschäfte verbraucht, ist unbeachtlich ().