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VG Berlin 03.03.2005 VG 11 A 48/05, NWB 43/2005 S. 349

IHK-Recht | Staffelung des Grundbeitrags für Steuerberatungs-GmbH

Das VG Berlin stellt in seinem VG 11 A 48/05 (GewArch 2005, 345) klar, dass der Grundbeitrag, den die IHK neben der ausschließlich am jeweiligen Gewerbeertrag orientierten Umlage erheben, zwar ursprünglich alle Kammermitglieder unabhängig von ihrer Leistungskraft als „Grundlast” gleichmäßig treffen sollte, dieser Grundsatz aber mit der Neuregelung des § 3 Abs. 2 Satz 2 IHKG dahingehend durchbrochen sei, dass gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 IHKG nunmehr auch der Grundbeitrag gestaffelt werden könne, wobei Art, Umfang und Leistungskraft des Gewerbetreibenden berücksichtigt werden sollen. Daraus folge indes weder, dass die IHK überhaupt zur Staffelung des Grundbeitrags verpflichtet wären, noch zwänge es sie – wenn sie denn eine Staffelung vornähmen – zu einer uneingeschränkten und gleichsam linearen Kopplung an die Leistu...