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BFH 30.08.2005 VII R 64/04, NWB 43/2005 S. 343

Abgabenordnung | Leistungsempfänger eines Rückforderungsanspruchs in einem Mehr-Personen-Verhältnis

Das NWB WAAAB-67527 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Stimmen in einem Mehr-Personen-Verhältnis die Vorstellungen des leistenden Finanzamts über den Zahlungszweck mit denen des Zahlungsempfängers nicht überein, hat die Bestimmung des Leistungsempfängers i. S. von § 37 Abs. 2 Satz 1 AO aufgrund einer objektiven Betrachtungsweise aus der Sicht des Zahlungsempfängers zu erfolgen. (2) Hat das Finanzamt aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als Drittschuldner ein Erstattungsguthaben des Vollstreckungsschuldners ohne rechtlichen Grund an einen Vertreter oder Boten des Pfändungsgläubigers ausgezahlt, ist die Zahlung unmittelbar vom Pfändungsgläubiger und nicht von dessen Vertreter oder Boten zurückzufordern.