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Die Pflegeversicherung
Eine systematische und praxisorientierte Darstellung der rechtlichen Grundlagen
Die praktische und sozialpolitische Bedeutung der sozialen Pflegeversicherung ist in den letzten Jahren durchaus unterschätzt worden. Dies mag damit zusammenhängen, dass es auf der „Beitragsseite” dieses Sozialversicherungszweigs um nicht allzu große Beträge geht, nämlich bei Arbeitnehmern regelmäßig um einen Beitragssatz von 1,7 % des Bruttoarbeitsentgelts. Gerade aber die beitragsrechtliche Seite der sozialen Pflegeversicherung weist manche Eigentümlichkeiten auf, die naturgemäß von praktischem Interesse für den Lohnabzug durch den Arbeitgeber sind. Eine dieser Besonderheiten ist in den NWB bereits dargestellt worden, nämlich der zum eingeführte Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte (vgl. Marschner, NWB F. 27 S. 5933); auf eine zweite beitragsrechtliche Besonderheit (nämlich den erhöhten sächsischen Arbeitnehmeranteil) wird im nachfolgenden Aufsatz hingewiesen. Hauptziel des Aufsatzes ist es, einen systematischen Gesamtüberblick zur sozialen Pflegeversicherung zu geben, deren Bedeutung langfristig (vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung) zunehmen wird.
I. Einführung und rechtliche Grundlagen
Seit dem werden aus der sozialen Pflegeversicherung die häuslichen, sei...BGBl 1994 I S. 1014