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OFD Chemnitz 26.07.2005 S 2128 - 2/7 - St 21, BBK 20/2005 S. 4539

Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen (§ 3c Abs. 2 EStG, § 3 Nr. 40 EStG)

Nach der Vfg. der OFD Chemnitz ist das Halbeinkünfteverfahren auf Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen anzuwenden, wenn eine gedachte Veräußerung auch unter das Halbeinkünfteverfahren fallen würde. Zurzeit ist noch ungeklärt, in welcher Reihenfolge Wertaufholungen verrechnet werden, wenn Teilwertabschreibungen sowohl im Anrechnungsverfahren als auch im Halbeinkünfteverfahren erfolgt sind. Bis zur Klärung dieser Frage sollen entsprechende Fälle offen gehalten werden.