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FG Münster 22.07.2005 11 K 5828/03 E, NWB direkt 42/2005 S. 7

Nichtausübung der Kontrollrechte durch nahe stehende Person

Eine verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten des Geschäftsführers, der nicht Gesellschafter ist, kann auch angenommen werden, wenn der nahe stehende Gesellschafter seine Kontrollrechte nicht ordnungsgemäß ausübt.