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FG Düsseldorf 01.04.2004 7 K 690/01 E, NWB direkt 42/2005 S. 7

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuschlägen für Nachtarbeit

Als steuerfrei behandelte Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, die an die Ehefrau des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH gezahlt werden, sind als verdeckte Gewinnausschüttung hinzuzurechnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Steuerfreiheit mangels eindeutiger Arbeitszeitregelung erkennbar nicht vorliegen.