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BFH 14.04.2005 XI R 33/03, NWB direkt 42/2005 S. 5

Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum Sonderausgabenabzug des Unterhaltsleistenden

Stimmt die Empfängerin von Unterhaltszahlungen dem der Höhe nach beschränkten Antrag auf Abzug der Zahlungen als Sonderausgaben i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu, beinhaltet dies keine der Höhe nach unbeschränkte Zustimmung für die Folgejahre. Da sich die steuerliche Belastungssituation und damit die jeweilige Interessenlage von Jahr zu Jahr verändern kann, setzt die Ausübung der Wahlbefugnis Überlegungen voraus, die typischerweise erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraums angestellt werden können, weil die hierzu erforderlichen Daten – und zwar die des Gebers wie auch des Empfängers – erst danach zugänglich und in ihren Auswirkungen abzusehen sind.