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Behandlung von Öffentlich Privaten Partnerschaften in Form von A-Modellen
Das Dauerschuldverhältnis bei den sog. A-Modellen ist als schwebendes Geschäft grundsätzlich nicht bilanzwirksam. Soweit Vorleistungen des einen Vertragspartners erbracht worden sind, sind sie über Rechnungsabgrenzungsposten oder Anzahlungen zu berücksichtigen. In Höhe der Ausbaukosten abzüglich einer etwaigen Anschubfinanzierung liegt eine Vorleistung des Konzessionsnehmers vor. Die anfallenden Aufwendungen sind während der Bauphase ebenso wie eine Anschubfinanzierung gewinnneutral zu behandeln (d. h. wie eine Anzahlung) und nach Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen. Dieser Posten ist bis zum Ende des Konzessionszeitraums in gleichmäßigen Raten aufzulösen. Für die Verpflichtung, die Konzessionsstrecke in einem vertraglich bestimm...