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Änderung des Folgebescheids hinsichtlich Qualifikation des Gewinns
Die Qualifikation eines Gewinns als laufender Gewinn oder als Aufgabegewinn stellt ebenso wie Feststellungen zu Gewinnhöhe und Einkunftsart eine selbständige Regelung der einheitlichen und gesonderten Feststellung dar. Ist eine derartige Feststellung im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung im Folgebescheid unzutreffend oder nicht angesetzt, berechtigt die Änderung des Grundlagenbescheids nur dann zum zutreffenden Ansatz im Folgebescheid, wenn sich gerade (auch) diese Feststellung geändert hat.