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Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren
Umgliederungsvorschriften des verwendbaren Eigenkapitals 2000/2001 verfassungsgemäß
Mit dem Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2000 wurde das im EK 45/40 implizite Anrechnungsguthaben in ein Körperschaftsteuerguthaben umgewandelt, das - sofern jetzt noch vorhanden - erst infolge von Gewinnausschüttungen ab dem zur Auszahlung kommen wird. Im Zuge dieser Umstellung wurden die einzelnen vEK-Kategorien zum Teil miteinander saldiert, womit für manche Gesellschaften ein gewisses Guthabenpotential verloren ging. Dagegen klagte eine inländische Holdinggesellschaft, da sie hierin eine nicht erlaubte Enteignung sah.
Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals
Für Gesellschaften mit dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember war die Körperschaftsteuer nach dem Anrechnungsverfahren letztmalig für 2000 zu erheben. Dabei waren die verschiedenen vEK-Stände zum nach altem Recht festzustellen. Eine Verringerung durch Ausschüttung im Folgejahr war noch vorgesehen. Dies setzte aber voraus, dass die Ausschüttung noch möglich war, sei es aus Sicht der vorhandenen liquiden Mittel, sei es im Hinblick auf einen möglicherweise niedrigeren Stand an ausschüttbaren Rücklagen in der Handelsbilanz. Die Ausschüttung – sofern tatsächlich er...