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Grundbesitzwert für bebaute Grundstücke
Niedrigerer Verkehrswert durch Ansatz der nachhaltig erzielbaren Miete
Eine gegenüber der tatsächlich vereinnahmten Miete mit Gutachten nachgewiesene niedrigere nachhaltig erzielbare Miete rechtfertigt den Ansatz des niedrigeren Verkehrswerts als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und führt damit zu einer Steuerminderung. Durch eine vereinfachte Berechnung des Verkehrswerts lässt sich feststellen, ob sich die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts unter Berücksichtigung der möglichen Steuerersparnis und der Kosten des Gutachtens lohnt.
I. Ermittlung des Grundbesitzwerts für bebaute Grundstücke
1. Grundbesitzwert nach der erzielten Jahresmiete
Mit Ausnahme der in § 147 BewG genannten Sonderfälle ist der Wert eines bebauten Grundstücks das 12,5fache der für dieses Grundstück im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielten Jahresmiete, vermindert um die Wertminderung wegen Alters. Jahresmiete ist das Gesamtentgelt, das der Mieter für die Nutzung des bebauten Grundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen hat. Betriebskosten sind nicht einzubeziehen ...