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LSG Hamburg 11.04.2005 L 5 B 58/05 ER AS, NWB 42/2005 S. 341

Sozialrecht | Keine gleichheitswidrige Einkommensanrechnung innerhalb eheähnlicher Lebensgemeinschaft

Das LSG Hamburg sieht in seinem Beschluss v. - L 5 B 58/05 ER AS in Bezug auf die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darin, dass durch diese Norm eine Einkommens- und Vermögensberücksichtigung des Partners nur bei eheähnlichen Gemeinschaften ebenso wie bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie Lebenspartnern vorgeschrieben ist, nicht aber (auch) bei anderen Lebens-, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaften, wie etwa die Gemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, die nicht Lebenspartner nach dem LebenspartnerschaftsG sind, oder bei Verwandten; denn ihrem Sinn und Zweck entsprechend, Leistungen nur bei Hilfsbedürftigkeit eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zu gewähren, ließe sich ein verfassungsrechtliches Benachteiligungsverbot zwischen den Partnern eheähnliche...