Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialrecht | Keine gleichheitswidrige Einkommensanrechnung innerhalb eheähnlicher Lebensgemeinschaft
Das LSG Hamburg sieht in seinem Beschluss v. - L 5 B 58/05 ER AS in Bezug auf die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darin, dass durch diese Norm eine Einkommens- und Vermögensberücksichtigung des Partners nur bei eheähnlichen Gemeinschaften ebenso wie bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie Lebenspartnern vorgeschrieben ist, nicht aber (auch) bei anderen Lebens-, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaften, wie etwa die Gemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, die nicht Lebenspartner nach dem LebenspartnerschaftsG sind, oder bei Verwandten; denn ihrem Sinn und Zweck entsprechend, Leistungen nur bei Hilfsbedürftigkeit eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zu gewähren, ließe sich ein verfassungsrechtliches Benachteiligungsverbot zwischen den Partnern eheähnliche...