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Strafprozessrecht | Beschlagnahme bei einem Steuerberater
Für das Beschlagnahmeverbot gegenüber einem Steuerberater nach § 97 Abs. 1 StPO i. V. mit § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO ist irrelevant, ob dieser durch eine Privatperson oder ein Organ einer juristischen Person (z. B. GmbH) beauftragt worden ist. Buchhaltungs- und sonstige Geschäftsunterlagen sind nur in dem Umfang beschlagnahmefrei, als sie noch der Steuerberatung dienen. Ist die Steuerberatung mit Erstellung und Freigabe des Jahresabschlusses für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, so unterfallen die entsprechenden Geschäftsunterlagen nicht mehr dem Beschlagnahmeverbot ( 608/Qs 3/05).