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BGH 25.05.2005 XII ZR 204/02, NWB 42/2005 S. 339

Eherecht | Weiterführung des Ehenamens nach Eheaufhebung

Das neue Ehenamensrecht sieht die Möglichkeit, dem anderen Ehegatten die Fortführung des Ehenamens nach Aufhebung der Ehe zu untersagen, nicht mehr vor. Ausnahmen sind nur in krassen Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (etwa Erwerb des Ehenamens zur missbräuchlichen Nutzung) denkbar ().