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BFH VII B 104/05, NWB direkt 41/2005 S. 11

Widerruf der Bestellung bei Vermögensverfall wegen Insolvenzverfahrens

Ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters eröffnet worden ist oder der Steuerberater in das vom Insolvenzgericht bzw. Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen ist. Die gesetzliche Vermutung, dass ein Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kann der Berater trotz Fortbestehens der Eintragung bzw. des Insolvenzverfahrens durch den Nachweis widerlegen, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse gleichwohl geordnet sind und er in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Den betroffenen Steuerberater trifft die Darlegungs- und Feststellungslast, dass in seiner konkreten Situation entgegen der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls a...