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FG Düsseldorf 23.11.2004 6 K 293/02 K, G, BB, BA, NWB direkt 41/2005 S. 5

Rückstellung bei wahrscheinlicher Inanspruchnahme aus der Verpflichtung

Ein Wasserversorgungsunternehmen kann für die vertragliche Rückbauverpflichtung bei Stilllegung von Wasserleitungen Rückstellungen bilden, da bei Bestehen einer vertraglichen Außenverpflichtung unabhängig von der zeitlichen Konkretisierung von der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auszugehen ist.