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FG Mecklenburg-Vorpommern 20.07.2005 1 K 135/02, NWB direkt 41/2005 S. 5

Strafbare Handlungen bei betrieblicher/beruflicher Tätigkeit

Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen und die sich aus ihnen ergebenden Schadensersatzverpflichtungen zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen. Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt in diesen Fällen voraus, dass die – die Aufwendungen auslösenden – schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und nicht auf privaten, den betrieblichen oder beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruhen.