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Haftung des GbR-Gesellschafters: Rückwirkende Beseitigung einer Rechtsscheinhaftung
Die Beseitigung des Rechtsscheins der Gesellschaftereigenschaft gegenüber der Finanzverwaltung ist dann für Zeiträume in der Vergangenheit beachtlich, wenn und soweit das Finanzamt verfahrensrechtlich noch in der Lage ist, in angemessener Zeit die zutreffenden rechtlichen Folgerungen aus der neu gewonnenen Erkenntnis zu ziehen.S. 3