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Arbeitsförderung | Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Arbeitslosengeld verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgebers, der sich gegen die ihm auferlegte Verpflichtung gewandt hatte, das an seinen ehemaligen Arbeitnehmer für zwei Jahre gezahlte Arbeitslosengeld sowie die Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten, mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Regelung des § 128 AFG a. F. (seit dem : § 147a SGB III) begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken ( im Anschluss an ).