Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 41/2005 S. 330

Gesellschaftsrecht | Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts

Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) v. ist im BGBl 2005 I S. 2802 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Hauptziele des Gesetzes sind, die persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft zu erweitern und das Klagerecht der Aktionäre zu verbessern. Wir haben über die Neuregelungen ausführlich in NWB F. 18 S. 4267 ff. berichtet.